AGB
AGB
Stand: November 2023
Gegenstand des Vertrages ist die Teilnahme an einem Schwimmkurs (§ 611 BGB)
Anmeldung
Die Kursgebühr muss spätestens zur angegebenen Frist entrichtet werden. Wird die Zahlung bis zum angegebenen Zahlungsziel nicht oder nur teilweise beglichen, führt dies automatisch zu einer Stornierung der Teilnahme. Erst nach Begleichung der vollen Gebühr ist eine feste Reservierung des Platzes möglich. Die feste Reservierung ist grundsätzlich an die teilnehmende Person gebunden.
Nachholen
Die Anmeldung ist nach der festen Reservierung des Platzes verbindlich. Ein Anspruch auf Nachholen oder Rückerstattung versäumter Kursstunden besteht grundsätzlich nicht.
Sollte vor Beginn des Kurses eine schwerwiegende Erkrankung auftreten (Bruch, Operation…), liegt es im Ermessen des Schwimmschule, einen Ausweichtermin zu nennen.
Abbruch eines laufenden Schwimmkurses
Sollte die Teilnahme an einem laufenden Kurs abgebrochen werden, wird grundsätzlich keine Kursgebühr erstattet.
Terminänderungen
Sie erhalten bei Anmeldung per E-Mail eine Terminübersicht der geplanten Kurstermine. Sollte es zu einer Terminänderung kommen, kann es zu einer Anpassung und kurzfristigen Verlegung der Kurstermine kommen.
Beginn der Schwimmstunde
Die Schwimmhalle darf erst zu Beginn der Unterrichtszeit und nur in Begleitung des Kursleiters betreten werden.
Zuschauen und Zutritt zur Schwimmhalle
Das Zuschauen ist nur außerhalb der Schwimmhalle möglich. In der Schwimmhalle befinden sich ausschließlich die Teilnehmer und das Kurspersonal. Eltern nehmen nicht am Kurs teil.
Haftung
Die Schwimmschule übernimmt keine Haftung für Verletzungen und Schäden der Teilnehmenden, die sich vor oder nach der Schwimmstunde ereignen. Die Schwimmstunde beginnt mit Abholen der Teilnehmer an den Duschen durch den Kursleiter und endet mit der Übergabe der Kursteilnehmer an den Duschen an die Eltern.
Bildaufnahmen
Das Filmen und Fotografieren des Kurses ist grundsätzlich nicht gestattet.
Sollten Teile des Vertrages nicht zutreffen, so bleiben die restlichen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle dieser tritt das entsprechende Gesetzesrecht.